Glossar
- Absolute Return Funds
Fonds, die unabhängig von der allgemeinen Markttendenz eine absolute, positive Rendite anstreben (dies im Gegensatz zu «klassischen» Anlagefonds, die das Übertreffen eines bestimmten Index anstreben).
- Administrator
Unternehmen, das im Auftrag der Fondsgesellschaft die gesamte Administration der Anlagefonds durchführt. Dazu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten: Führen der Fondsbuchhaltung, Berechnen des Inventarwertes, Aufbereitung von Fondspublikationen.
- Affidavit
Bestätigung einer Bank, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und dass die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden. Bei Vorliegen eines Affidavits können schweizerische Anlagefonds, deren Erträge zu mehr als 80% aus ausländischen Quellen stammen, Erträge an Anleger mit Wohnsitz im Ausland ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer ausschütten.
- Aktienfonds
Investieren ihr Vermögen hauptsächlich in Aktien und andere Beteiligungspapiere.
- Aktiengewinn
Nur für Anlagefonds mit Vertrieb in Deutschland relevant. Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Ertrag der Anlagefonds, die auf Dividenden sowie realisierte und nicht realisierte Wertsteigerung auf Aktienanlagen entfallen und noch nicht ausgeschüttet bzw. thesauriert wurden. Für den betrieblichen Anleger in Deutschland ist der Aktiengewinn bei einer Veräusserung von Anteilen teilweise steuerpflichtig, für den privaten Anleger hingegen steuerfrei.
- Aktive Vermögensverwaltung
Auf Renditeprognosen und markttechnischen Analysen basierende Auswahl der Anlagen mit dem Ziel, eine über der Entwicklung des Benchmark liegende Performance zu erreichen.
- Anlagefonds
Von Anlegern zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebrachte Vermögen, die von einer Fondsleitung/Fondsgesellschaft gemäss gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwaltet und von einer Depotbank gesondert aufbewahrt werden. Anlagefonds unterstehen in ihren Domizilländern in der Regel einer besonderen Gesetzgebung und Aufsicht. Sie können: offen oder geschlossen sein, unterschiedliche Rechtsformen aufweisen, allen oder nur bestimmten Anlegerkategorien angeboten werden, in Geldmarktinstrumente, Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte investieren und unterschiedliche Anlageziele und -strategien verfolgen.
- Anlagefonds für qualifizierte Anleger
Anlagefonds, die in der Schweiz ausschliesslich qualifizierten Anlegern (i.S.v. Art. 10 Abs. 3 KAG) angeboten werden dürfen.
- Anlagefondsmanager
Siehe Vermögensverwalter
- Anlagefondsvermögen
Siehe Nettofondsvermögen
- Anlageinstrumente
Instrumente für eine Vermögensanlage; sie gliedern sich im Wesentlichen in direkte Anlagen in Geld- und Geldmarktanlagen, Obligationen, Aktien, Immobilien, derivative Finanzinstrumente sowie indirekte Anlagen wie insbesondere Anlagefonds.
- Anlageklasse (Asset Class)
Bestimmtes Segment aus dem gesamten Anlageuniversum (z.B. Geldmarkt, Obligationen, Aktien, etc.); ist Hauptkriterium bei der Klassifizierung von Anlagefonds nach Art der Anlage.
- Anlageland/-region
Land bzw. Region, in dem der Anlagefonds das Vermögen hauptsächlich investiert. Dabei kann es sich um: ein Einzelland, eine Ländergruppe bzw. Region oder, um sämtliche Länder (z.B. global investierende Aktienfonds)handeln.
- Anlagepolitik
Gesamtheit der Massnahmen und Dispositionen bei der Vermögensanlage, um ein bestimmtes Anlageziel möglichst optimal zu erreichen. Je nach den besonderen Verhältnissen des Anlegers wird der Sicherheit, der Rendite, den Kurs- und Wachstumsaussichten oder der Liquidität der Anlagen besonderes Gewicht beigemessen. Ist bei einem Anlagefonds im Fondsreglement (Fondsvertrag) bzw. dem Anlagereglement festgelegt.
- Anlagereglement (bzw. entsprechende Angaben im Fondsvertrag)
Umschreibt die vom Anlagefonds befolgte Anlagepolitik; die ursprüngliche Fassung und jede spätere Änderung bedürfen einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden im Domizilland des Anlagefonds
- Anlagerisiken
Mit einer Vermögensanlage verbundene Risiken, insbesondere Wertschwankungsrisiken, Verlustrisiken (z.B. infolge Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners) sowie Liquiditätsrisiken (Anlagen können nicht jederzeit zu einem angemessenen Preis verkauft werden). Mit einer breiten Verteilung des Vermögens reduzieren Anlagefonds die sonst bei Anlagen bei einzelnen Schuldnern bzw. in einzelnen Obligationen oder Aktien bestehenden Risiken weitgehend.
- Anlagestiftung (nur nach schweizerischem Recht)
Unter Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) stehende Stiftungen mit dem Zweck der kollektiven Anlage und Verwaltung von Vermögen von steuerbefreiten schweizerischen Pensionskassen und anderen Vorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule. Die Vermögen werden i.d.R. getrennt nach Art der Anlage in fondsähnlichen Anlagegruppen zusammengefasst, von denen Pensionskassen bzw. Vorsorgeeinrichtungen jederzeit Ansprüche kaufen und verkaufen können. Anlagestiftungen zeichnen sich auch durch Mitwirkungsrechte der Anleger in den Organen aus und geniessen steuerliche Vorteile.
- Anlagestil
Besondere Verhaltensweise bei der Vermögensanlage (z.B. Fokussieren von Aktienanlagen auf bestimmte Unternehmen mit einer bestimmten Börsenbewertung eines Portefeuilles bzw. Indexierung).
- Anlagestrategiefonds (engl.: Asset Allocation Fund)
Anlagefonds, die ihr Vermögen in Übereinstimmung mit ihrem Anlageziel und der Referenzwährung in traditionellen und nicht traditionellen Anlagen sowie in verschiedenen Währungen anlegen.
- Anlagethemen
Bestimmtes Thema, auf das eine Vermögensanlage ausgerichtet wird, wie z.B. Beschränkung der Anlagen auf Unternehmen, die eine nachhaltige und umweltbewusste Geschäftspolitik verfolgen oder umweltschonende Technologien entwickeln.
- Anlagewährung(en)
Währung(en), in der der Anlagefonds sein Vermögen hauptsächlich investiert. Dabei kann es sich um: eine Einzelwährung, Währungsgruppe (z.B. Währung aller ostasiatischen Länder), alle Währungen (z.B. global investierende Obligationenfonds) handeln.
- Anlageziel
Mit einer Vermögensanlage zu erreichende Ziele wie
- Rendite und Vermögenswachstum
- Sicherheit und Wertbeständigkeit des Vermögens
- Liquidität und jederzeitige rasche Verfügbarkeit über das Vermögen.
Diese drei zentralen Ziele sind nicht kompromisslos vereinbar. Die Schwerpunkte müssen unter Beachtung der persönlichen Risikofähigkeit und -bereitschaft vom Anleger individuell beurteilt und ein Kompromiss gefunden werden, nach dem sich nachher die Verteilung der Anlagen auf die verschiedenen Anlageklassen (Geldmarkt, Obligationen, Aktien usw.) zu richten hat.- Anlegerrestriktionen
Anteilsklassen die ausschliesslich bestimmten Anlegern (z.B. institutionelle Anleger, qualifizierte Anleger) angeboten werden.
- Anlegerschutz
Gesamtheit von Bestrebungen und Massnahmen, um die Rechte der Anleger zu schützen. Instrumente des Anlegerschutzes bei Anlagefonds sind insbesondere umfassende Gesetzesregelungen, Bewilligungs- und Genehmigungspflichten für Anbieter und Produkte sowie die Schaffung von Transparenz.
- Asset Allocation Fund
Siehe Anlagestrategiefonds
- Aufgelaufener Ertrag
Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Nettoertrag des Anlagefonds, der noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert wurde. Er umfasst die vom Anlagefonds vereinnahmten und aufgelaufenen Zinsen, Dividenden sowie andere Einkünfte abzüglich aufgelaufener Kommissionen und Kosten, jedoch keine realisierten und nicht realisierten Kursgewinne auf den Anlagen.
- Aufgelaufener EU-Zins (Swiss paying agent)
Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Ertrag des Anlagefonds, die als Zins i.S. des Abkommens der Schweiz mit der EU über die Teilnahme am System der Zinsbesteuerung gilt.
- Aufgelaufener EU-Zins (accured EUInterest foreign paying agents)
Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Ertrag der Anlagefonds, der als Zins i.S. des europäischen Richtlinie zur Zinsbesteuerung gilt.
- Aufsichtsbehörde
Behörde im Domizilland eines Anlagefonds, die für Bewilligungen zur Aufnahme von Tätigkeiten für Anlagefonds, für die Genehmigung von einzelnen Anlagefonds sowie für die laufende Überwachung der Bewilligungsträger bzw. Anlagefonds zuständig ist. Zuständige Behörde in der Schweiz ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Bern.
- Ausgabekonditionen
Konditionen, zu denen die Fondsleitung/Fondsgesellschaft Anteile von Anlagefonds ausgibt, wie z.B. zum Inventarwert oder unter Hinzurechnung von allfälligen Kommissionen oder anderen Zuschlägen. Umschreiben nur die grundsätzlichen Regeln ohne Angabe der effektiven Höhe allfälliger Kommissionen und Zuschläge.
- Ausgabeperiodizität
Periodizität, zu denen Ausgaben von Anteilen erfolgen und das Fondsvermögen bewertet wird.
- Ausgabepreis (nur bei Anlagefonds mit «Dual Pricing»)
Preis, zu dem die Fondsleitung/Fondsgesellschaft Anteile von Anlagefonds ausgibt.
- Ausgabewährung
Währung, in der die Ausgabe von Anteilen von Anlagefonds erfolgt.
- Ausgabewährung bei Lancierung
Währung, zu der die Anteile der betreffenden Klasse erstmals ausgegeben wurden.
- Ausschüttung
Auszahlung der von Anlagefonds erwirtschafteten Erträge (z.B. aus Zinsen und Dividenden) und Kursgewinne an die Anteilsinhaber.
- Ausschüttungspolitik
Für eine Anteilsklasse geltende Regelung bezüglich Ausschüttung oder Thesaurierung von erwirtschafteten Erträgen und Kursgewinnen.
- Ausschüttungswährung
Währung, in der die Erträge und realisierten Kapitalgewinne ausgeschüttet werden.


